Allgemeine Informationen

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Informationen zu den durch die Rechtsanwaltstätigkeit anfallenden Vergütung

Für die Tätigkeit eines Anwalts gilt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Vergütung ist der Oberbegriff für Gebühren und Auslagen (§ 1 I S. 1 RVG). Gebühren sind die Entgelte, die der Anwalt für seine Tätigkeit erhält. Diese sind in den Teilen 1 bis 6 VV RVG geregelt. Unter Auslagen versteht man Aufwendungen, die der Anwalt anlässlich seiner Tätigkeit vornimmt. Die Auslagen des Rechtsanwalts sind im Teil 7 VV RVG geregelt.

Soweit sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG richtet und soweit im RVG nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Vergütungsverzeichnung (VV RVG).